Wer regelmäßig mindestens einmal im Jahr zur Vorsorge bei der Zahnärztin oder dem
Zahnarzt war, erhöht mit einem lückenlosen Bonusheft einen Festzuschuss der Krankenkasse. Nachweisen können Versicherte ihre Zahnarzttermine mit dem Bonusheft im klassischen Papierformat oder inzwischen auch mit einem elektronischen Zahnbonusheft.
Wird Zahnersatz notwendig, senkt ein lückenlos geführtes Bonusheft die Kosten für gesetzlich Versicherte. „Ob Patientinnen und Patienten weiterhin das Bonusheft im klassischen Papierformat verwenden oder zukünftig als eZahnbonusheft, entscheiden sie selbst“, erklärt Dirk Kropp, Geschäftsführer der Initiative proDente e.V. „Das hat keinen Einfluss auf die Höhe des Zuschusses durch die gesetzliche Krankenkasse.“ Regelmäßige zahnärztliche Kontrollen sind wichtig für die Erhaltung der Mundgesundheit. In der Regel sollte dies halbjährlich geschehen, wobei die Zahnärztin oder der Zahnarzt dies individuell abhängig vom Erkrankungsrisiko festlegt. Nehmen gesetzlich Versicherte regelmäßig mindestens einmal im Jahr Vorsorgetermine wahr und dokumentieren dies mit dem Bonusheft, steigt der Zuschuss der gesetzlichen Krankenkassen zum Zahnersatz. Sind im Bonusheft jährliche Zahnarztbesuche über fünf Jahre dokumentiert, beträgt der Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkassen 70 anstatt 60 Prozent einer medizinisch ausreichenden Versorgung mit Zahnersatz (Regelversorgung). Kann man über zehn Jahre jedes Jahr einen Zahnarztbesuch nachweisen, beträgt der Zuschuss der Krankenkasse zum Zahnersatz sogar 75 Prozent.
eZahnbonusheft – Teil der elektronischen Patientenakte
Seit dem 1.1.2022 ist das eZahnbonusheft Bestandteil der elektronischen Patientenakte. Man kann selbst entscheiden, ob man bei der gesetzlichen Krankenkasse die Teilnahme an der elektronischen Patientenakte beantragt. Sie ist die Voraussetzung für das Führen eines eZahnbonushefts bei der Zahnärztin oder dem Zahnarzt. Auskunft gibt auch die Zahnarztpraxis. Das elektronische Bonusheft erleichtert es, die regelmäßigen Vorsorgen bei der Krankenkasse nachzuweisen. Die Termine sind stets aktuell. Eine App kann die Versicherten an den jährlichen Vorsorgetermin bei der Zahnärztin oder dem Zahnarzt erinnern und hier können die Vorsorgen aus dem Papierheft übertragen werden. Zudem praktisch: Das eZahnbonusheft ist immer dabei und kann nicht zu Hause vergessen werden oder gar verloren gehen wie ein herkömmliches Bonusheft.