Dann klappts auch mit den Nachbarn

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Haben Sie eine Grillparty geplant? Dann sollten Sie als Mieter und Eigentümer  einige wichtige Regeln einhalten, um Streit mit Nachbarn und Vermieter zu vermeiden. Nachfolgend einige wichtige Aspekte, die aus Sicht des Immobilienverband  Deutschland IVD besonders beachtet werden sollten.

Die Rechtslage in Bezug aufs Grillen ist in Deutschland überall unterschiedlich, wobei ein generelles Grillrecht vorherrscht. Dies kann der Vermieter aber einschränken, weshalb dazu geraten wird, sich vorab bei der Hausverwaltung oder im Mietvertrag zu informieren – so Annett Engel-Lindner, Rechtsberaterin im Referat Immobilienverwalter beim IVD | Die Immobilienunternehmer. 

Grillen auf dem Balkon oder im Garten

In Einfamilienhäusern stellt das Grillen im Garten meistens kein Problem dar, da genügend Abstand zu den Nachbarhäusern gehalten werden kann und es so zu einer geringeren Rauch- und Lärmbelästigung kommt. Im Falle von Mehrfamilienhäusern muss im Mietvertrag überprüft werden, ob der gemeinsame Garten für eine Grillparty genutzt werden darf. Wer auf dem wohnungseigenen Balkon grillen möchte, muss besonders auf die im Mietvertrag gestatteten Nutzungsmöglichkeiten achten. Trotz des generellen Grillrechts ist es dem Vermieter erlaubt, das Grillen einzuschränken oder komplett zu untersagen. Gerade aufgrund der Nähe zu anderen Mietern muss die Vorgabe vom Vermieter eingehalten werden, da es ansonsten zu einer Abmahnung oder im schlimmsten Fall sogar zu einer Kündigung des Mietverhältnisses kommen kann.

Rücksichtnahme auf Nachbarn

Eines der wichtigsten Aspekte, die in Bezug auf die Grillsaison beachtet werden müssen, ist die potenzielle Beeinträchtigung der Nachbarn. Aufgrund der Rauch- und Geruchsentwicklung sowie der mit dem Grillen häufig erhöhten Lärmpegel sollte auf entsprechend Abstand zu weiteren Mietparteien und Nachbarn geachtet werden. Um rechtliche Konflikte zu vermeiden, kommt es auf die richtige Kommunikation an: Ein kurzer, gut sichtbar platzierter Hinweis oder ein Gespräch mit den Nachbarn vorab kann Konflikte vorbeugen.

Das richtige Equipment

Wer über eine Erlaubnis zum Grillen verfügt, kann bei der Wahl des Grills die möglichen Beschwerden verringern. Wer sich statt eines Holzkohlegrills für einen Elektro- oder Gasgrill entscheidet, kann die Rauch- und die Geruchsentwicklung vermindern, sodass benachbarte Mieter und Eigentümer weniger beeinträchtigt werden. Das kann gerade bei Grillaktivitäten auf Balkonen von Bedeutung sein, da auf diese Weise weniger Rauch in die Wohnräume der Nachbarn gelangt. Zudem bergen Elektro- oder Gasgrill weniger potenzielle Feuergefahren als ein Holzkohlegrill. 

Rechtslagen zum Grillen im Freien

Grundsätzlich gilt bei Grillfesten die Einhaltung der Ruhezeiten, die meistens zwischen 22 Uhr und 6 Uhr liegen. Darüber hinaus können weitere, individuelle Regelungen auf Stadt- oder Bundeslandebene gelten. 

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